...ist nun raus
http://www.bmel.de/DE/Tier/1_Tierschutz/Tierschutzgutachten/_texte/HaltungSaeugetiere.htmlAuf Seite 16/ 17 steht:
"...
Besonders bei sozialen Arten, intensiver Haltung und Fleischfressern bzw. Allesfres-
sern soll der Nachweis über Maßnahmen zur Lebensraumanreicherung einschließlich
der Verhaltensanreicherung gegenüber dem Amtstierarzt durch eine aktuell gehal-
tene Ideensammlung und korrespondierende Gegenstände erfolgen, welche entspre-
chend neuen Erfahrungen, Erkenntnissen und Ideen weiterentwickelt werden sollen.
Dabei sollten Möglichkeiten der Variation bei der Fütterung, Stimulierung durch Ge
rüche, akustische oder optische Signale, Einbringen von Gegenständen zur Beschäfti-
gung, Trainingsaufgaben zur Unterstützung von Gesundheitsuntersuchungen und
Anreize zu ausreichender Bewegung berücksichtigt werden.
2.7 Training und Vorführung können als Methode zur Gewährleistung eines stress-
armen oder stressfreien Umgangs mit den Tieren ergänzend eingesetzt werden. Sie
können der Förderung der Aktivität und der physischen Fitness der Tiere dienen.
Training und Vorführung sind so zu gestalten, dass sie keine negativen Auswirkungen
auf das artspezifische Verhalten des Tieres bzw. die sozialen Interaktionen in der Tier-
gruppe haben. Training und Vorführung sind kein Ersatz für die Ausübung arteigenen
Verhaltens oder soziale Interaktionen"
Irgendwo stand auch noch was über Targetraining, habe ich auf Anhieb nicht so schnell wieder gefunden....
Tja dann werden sich demnächst viele mit dem Thema Clickern auseinander setzten.
Die Bestimmungen gelten jetzt nicht nur für Zoos sondern auch für Privathalter, Zirkus und Zootierhandlungen die Tiere länger als 3 Monate halten.